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AGB

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ÜBERMOOD GbR Jahn und Meyer, Gelsenkirchen, 2024/25

1. Allgemeines

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen ÜBERMOOD und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für zukünftige Folgeaufträge gelten diese AGB entsprechend. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von ÜBERMOOD schriftlich bestätigt wurden.

1.2 Die AGB gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die Dritte im Auftrag von ÜBERMOOD erbringen (z. B. Kamera, Schnitt, Color Grading oder Beratung), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.3 Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber, dass ihm die AGB bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers gelten nur, wenn ÜBERMOOD sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.

1.4 Die Herstellung des Films erfolgt auf Grundlage eines vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Konzepts und wird gemäß den Qualitätsstandards von ÜBERMOOD (z. B. Showreel) erbracht.

1.5 ÜBERMOOD trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films und seiner Bestandteile.

 

2. Kosten

2.1 Alle Preisangaben erfolgen in Euro (€) netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten enthalten, sofern der Film gemäß den Vorgaben bei Auftragserteilung und dem genehmigten Konzept produziert wird.

2.2 Reisekosten sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet.

2.3 Ändert der Auftraggeber nach Vertragsabschluss das Konzept oder beauftragt zusätzliche Leistungen, wird ÜBERMOOD entstehende Mehrkosten vorher ankündigen. Erfolgt keine Zustimmung, werden maximal 50 % der Herstellungskosten berechnet. Abweichungen vom genehmigten Konzept durch ÜBERMOOD bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

2.4 ÜBERMOOD kann vor Produktionsbeginn einen angemessenen Vorschuss von maximal 50 % der Auftragssumme verlangen.

2.5 Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 10 % gilt als vertraglich zulässig. Bei höheren Abweichungen informiert ÜBERMOOD den Auftraggeber unter Angabe des zusätzlichen Honorarvolumens. Dieses gilt als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Werktagen schriftlich widerspricht.

2.6 Wetterbedingte Drehverschiebungen (Wetterrisiko) sind nicht im Preis enthalten. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden gegen Nachweis zusätzlich berechnet. Gleiches gilt für zusätzliche Drehtage, die nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ÜBERMOOD verursacht wurden.

2.7 Für Nachdrehs, die nicht durch Verschulden von ÜBERMOOD erforderlich werden (z. B. technische Defekte), haftet ÜBERMOOD nicht für Reisekosten oder Verdienstausfall des Auftraggebers.

2.8 Für die Erstellung von Treatments oder Drehbüchern kann ein separater Vertrag abgeschlossen werden. Der darin vereinbarte Preis ist auch bei Nichtverfilmung fällig. Bei Verfilmung ist dieser Preis inbegriffen.

2.9 Änderungen vor Abnahme, die keine berechtigten Mängelrügen darstellen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. ÜBERMOOD informiert vorab über entstehende Kosten. Änderungen, die in die künstlerische oder technische Gestaltung eingreifen, kann ÜBERMOOD ablehnen.

2.10 Die Auswahl von Schauspielern, Modellen oder Sprechern erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Mehrkosten für außergewöhnliche Honoraransprüche trägt der Auftraggeber.

2.11 Bei Vertragsrücktritt ohne Verschulden von ÜBERMOOD trägt der Auftraggeber alle bis dahin entstandenen Kosten.

2.12 Wird die Produktion später als 10 Tage vor Drehbeginn verschoben, hat ÜBERMOOD Anspruch auf Erstattung der hierdurch entstandenen Mehrkosten.

2.13 Bei fehlenden Deadlines oder inhaltlichen Referenzen zur Postproduktion obliegt die zeitliche Einteilung und Gestaltung allein ÜBERMOOD.

 

3. Produktion

3.1 Produktionsvorbereitungen und Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterzeichnung des Produktionsvertrags oder schriftlicher Angebotsannahme.

3.2 Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt ÜBERMOOD. Der Auftraggeber wird über Drehort und Ablauf informiert.

3.3 Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Person, die verbindlich Entscheidungen trifft und Weisungen erteilen darf. Deren mündliche Weisungen während der Produktion sind verbindlich.

3.4 Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (Bild, Ton, Text) muss in einem gängigen, verwertbaren Format übermittelt werden. Erforderliche Konvertierungen erfolgen auf Kosten des Auftraggebers.

3.5 Der Auftraggeber versichert, über alle erforderlichen Rechte am überlassenen Material zu verfügen und diese an ÜBERMOOD zu übertragen.

3.6 ÜBERMOOD ist für die technische und künstlerische Gestaltung verantwortlich. Für inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit haftet der Auftraggeber.

3.7 Das Produktionsrisiko trägt ÜBERMOOD bis zur Abnahme. Ausgenommen hiervon ist Material des Auftraggebers, für dessen Sicherung dieser selbst verantwortlich ist.

3.8 Nach dem Rohschnitt erhält der Auftraggeber Gelegenheit zur Ansicht und Freigabe. Änderungswünsche nach Freigabe trägt der Auftraggeber.

3.9 ÜBERMOOD bietet Musiklizenzen aus der eigenen Audiolibrary an. Bei Wünschen des Auftraggebers für bestimmte Musikstücke ist sicherzustellen, dass erforderliche Rechte vorliegen. Andernfalls übernimmt ÜBERMOOD die Lizenzbeschaffung gegen Aufpreis.

3.10 Fremdsprachige Fassungen (Synchronisation, Untertitelung) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

4. Abnahme

4.1 Die finale Version wird dem Auftraggeber als Downloadlink (oder Datenträger) zur Verfügung gestellt. Erfolgt binnen 7 Tagen keine schriftliche Zustimmung, gilt die Abnahme als erfolgt.

4.2 Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber die künstlerische und technische Qualität.

4.3 Werden Korrekturschleifen im Angebot explizit definiert und nicht angenommen, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung.

4.4 Ohne gesonderte Regelung ist eine künstlerisch bedingte Korrektur durch den Auftraggeber einmalig möglich. Danach ist ÜBERMOOD zu weiteren Änderungen nicht verpflichtet.

4.5 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film dem genehmigten Konzept und dem vereinbarten Qualitätsstandard entspricht.

4.6 Änderungen nach Abnahme erfolgen ausschließlich durch ÜBERMOOD und zu Lasten des Auftraggebers. Änderungen, die in die künstlerische oder technische Gestaltung eingreifen, kann ÜBERMOOD ablehnen.

 

5. Lieferfristen

5.1 Der Abgabetermin wird vor Produktionsbeginn einvernehmlich festgelegt.

5.2 Verzögerungen aufgrund Änderungswünschen oder vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen berechtigen ÜBERMOOD zu einer angemessenen Fristverlängerung.

5.3 Bei Verzögerungen von über 6 Monaten aus Gründen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers kann ÜBERMOOD vom Vertrag zurücktreten. Bis dahin entstandene Aufwände sind zu vergüten.

5.4 Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Streik, behördliche Anordnung, Störungen der Telekommunikation) verschiebt sich der Abnahmetermin entsprechend.

5.5 Bei Terminverzug durch ÜBERMOOD ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.

 

6. Haftung

6.1 ÜBERMOOD haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

6.2 Wird die Produktion aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von ÜBERMOOD liegen, unmöglich, haftet ÜBERMOOD nicht. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt berechtigt, muss aber bis dahin erbrachte Leistungen vergüten.

6.3 Mängel sind innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich zu melden. Inhaltliche Differenzen gelten nicht als Mängel. Schadensersatz nur bei arglistigem Verschweigen oder grober Fahrlässigkeit.

6.4 Bei Dreharbeiten in Betriebsräumen des Auftraggebers übernimmt ÜBERMOOD keine Haftung für Betriebsstörungen.

6.5 Der Auftraggeber haftet für die Rechteklärung bei von ihm bereitgestelltem Material. ÜBERMOOD haftet für eigene Urheberrechtsverstöße.

6.6 ÜBERMOOD liefert eine technisch einwandfreie Endfassung. Für nachträgliche Bearbeitungen durch Dritte wird keine Gewähr übernommen.

 

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Rohmaterial und daraus entwickelte Inhalte bleiben Eigentum von ÜBERMOOD. Jede Verwendung durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung. Vom Auftraggeber geliefertes Material kann zurückgefordert werden.

7.2 ÜBERMOOD ist berechtigt, Name und Logo als Copyrightvermerk zu verwenden.

7.3 Der Auftraggeber erhält, sofern nichts anderes vereinbart wurde, das ausschließliche Recht zur Online-Nutzung (Website, YouTube, Social Media). Für andere Nutzungen (z. B. TV, Kino) sind gesonderte Rechte zu erwerben.

7.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über.

7.5 ÜBERMOOD darf das Material für eigene Werbezwecke (Showreel, Kundenpräsentationen) nutzen, sobald der Film vom Auftraggeber veröffentlicht wurde.

7.6 Bearbeitungen dürfen nur durch ÜBERMOOD erfolgen, es sei denn, dies ist aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar.

7.7 ÜBERMOOD archiviert Originalmaterial 1 Jahr, fertige Produktionen 2 Jahre. Eine kostenpflichtige Verlängerung ist schriftlich zu vereinbaren.

7.8 Mit Ablieferung der sendefähigen Kopie geht das Risiko für Kopierunterlagen auf den Auftraggeber über.

7.9 Das Ausgangsmaterial verbleibt zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei ÜBERMOOD.

 

8. Widerruf und Rücktritt

8.1 Der Auftraggeber kann vor Zahlung des ersten Abschlags widerrufen. Bis dahin entstandene Aufwände sind zu erstatten.

8.2 Bei Rücktritt zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn: 2/3 der kalkulierten Nettokosten zzgl. USt. und entgangenem Gewinn.

8.3 Rücktritt zwischen 3 und 1 Tag vor Drehbeginn: volle kalkulierte Auftragssumme wird fällig.

 

9. Zahlungsbedingungen

9.1 Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.

9.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung wie folgt:

- 50 % bei Auftragserteilung

- 50 % bei Abnahme

Bei längerer Produktion:

- 1/3 bei Auftragserteilung

- 1/3 bei Drehbeginn

- 1/3 bei Abnahme

 

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – auch über die Vertragsdauer hinaus. Dies gilt auch für Mitarbeiter.

 

11. Künstlersozialkasse

ÜBERMOOD weist darauf hin, dass Honorare gemäß § 24 KSVG abgabepflichtig sein können. Der Auftraggeber trägt Verantwortung für Anmeldung und Abführung der Künstlersozialabgabe. Diese darf nicht vom Honorar abgezogen werden.

 

12. Salvatorische Klausel

12.1 Änderungen dieser AGB und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder E-Mail gelten als schriftlich.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gelsenkirchen.

13.2 Sofern nicht ausdrücklich widersprochen, darf ÜBERMOOD das Projekt nach dessen Erstveröffentlichung auf der eigenen Website veröffentlichen.

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